Der Beruf des Tierheilpraktikers

Tierheilpraktiker können sowohl zur Untersuchung als auch zur Beratung konsultiert werden, zumeist werden von dem jeweiligen Praktiker Tätikeitsschwerpunkte angegeben. Zu den Untersuchungsmethoden zählen z.B. Inspektion, manuelle Therapien, Auskultationen sowie diverse Laboruntersuchungen, auch verschiedene Therapie- bzw. Diagnoseverfahren kommen zum Einsatz, einige werden auf dieser Seite vorgestellt. Während die klassische Schulmedizin an den Symptomen einer Erkrankung ansetzt, versucht die Naturheilkunde, das gestörte Gleichgewicht des Körpers und der Seele wiederherzustellen, indem sie nach der Ursache der Krankheit sucht. Die Naturheilkunde geht davon aus, dass in jedem Organismus die Anlage zur Selbstheilung vorhanden ist. Mit verschiedenen naturheilkundlichen Heilmethoden werden Blockaden gelöst, die eine Selbstheilung verhindern.


Tierheilpraktiker arbeiten deshalb ganzheitlich und therapieren mit verschiedenen Naturheilverfahren wie der Akupunktur, Homöopathie, Bach-Blüten-Therapie, Magnetfeldtherapie  und anderen Therapien. Mit diesen Therapien wird kein spezieller Erreger bekämpft, sondern die Selbstheilungskräfte des Körpers werden stimuliert.
Schulmedizin und Naturheilkunde stehen dabei nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich in sehr vielen Bereichen.
Der Beruf des Tierheilpraktikers ist rechtlich noch nicht anerkannt, d.h. jedermann darf sich Tierheilpraktiker nennen und so auch tätig werden. Für einen Tierhalter ist es daher nicht leicht, einen ausgebildeten, qualifizierten Tierheilpraktiker von einem Selbsternannten zu unterscheiden. Informationen werden gerne von den Berufsverbänden wie z.B. dem Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands www.thp-verband.de herausgegeben.

Der Tierheilpraktiker ist an folgende Gesetzte gebunden:

  • Arzneimittelgesetz
  • Tierschutzgesetz
  • Tierseuchengesetz
  • Medizingeräteverordnung
  • Medizinproduktegesetz
  • Eichgesetz
  • Heilmittelwerbegesetz
  • Abfallbeseitigung, Hygienemaßnahmen, Unfallverhütungsvorschriften
Ferner ist jedes Mitglied des Verbandes verpflichtet, regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen wahrzunehmen.